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von Krtek » Mittwoch 3. Januar 2007, 15:13
Na ja, ich finde, dass es sich schon so verhält, wie du schilderst, allerdings nur, wenn man es pauschal eintragen lässt, denn das Hauptproblem, was der Tüver hat ist, dass, wenn er etwas spezielles (zum Beispiel deutlich mehr Leistung) einträgt, dann hat das zur Folge, dass sein Gutachten Präzidenzfall wird/werden könnte, was dann zur Folge hat, dass jemand nachweist, dass es nicht stimmt und denn letztlich den Jobverlust bedeuten kann oder die Stilllegung des betroffenen Fahrzeuges.
Wenn man Mehrleistung an Reihe Bedingungen knüpft, ist da wieder mehr machbar, weil die Abnahme individuell erfolgt und nicht für Wartburg generell.
Wer also die Karosserie versteift, die Bremse deutlich größer dimensioniert, Sicherheitsfeatures intergriert und z.B. Tragende Teile durch qualitativ hochwertigere Werkstoffe ersetzt, könnte durchaus auch 200 durchkriegen. Alle anderen Marken machen das auch so - sonst gäbe es keinen TüV fähigen Golf 2 mit 480 PS, der sieht halt nur noch so aus...hält aber dank akuter Umbauten die Leistung aus...
Selbstvrständlich stellt sich die Frage nach dem Sinn und der Finanzierung, weshalb am Ende ein schöner 1.6er mit 90 PS rauskommt (vielleicht schaffe ich ja ne dreistellige PS Zahl...), der dem Wagen und der etwas zügiger gewordenen Zeit durchaus gerecht wird.
Vier Takte für ein Halleluja!
