Da ja mein "Neuwagen" vorerst "vorübergehend" stillgelegt wurde, fiel einem ein kleiner "Beizettel" auf....
Nach einem Jahr ist dein Kennzeichen wieder frei.........

Ich dachte, mich hackts....


Ja, leider.....
Deswegen heute mal "persönlich Vorstellig" geworden....

man weiss ja nie, er ist seit 1 1/4 Jahr weg vom Fenster.....
"Ich habe gehört und gelesen.....Wie ist das nun"
Bei der Stillegung kann man für 1 1/2 Jahre sein Kennzeichen für sich reservieren.
Tut man dies nicht, ist es nach einem Jahr raus....
Nach 1 1/2 Jahren ist keine Verlängerung mehr möglich.....auch Pech...
Schaffe ich das Datum nicht.....kanns dein Nachbar am Auto haben....
Man war froh.....wow...Stillegungsfrist jetzt 7 Jahre, da hab ich Luft.....
Was ist....Ich restauriere, nach 1,5 Jahren ist das ne Baustelle, Zulassung unmöglich, neuer TÜFF....wie denn....
Gut das ging damals auch...nen Netter Prüfer, der dir "Blanko" dies macht, ja war bei mir auch so...aber er wusste....es ist nur für die Zeit.....um ein §21 Gutachten aus dem Weg zu gehen....
Was bleibt...ich hab ein persönliches Kennzeichen, mir bleibt keine Wahl, zulassen muss ich ihn....aller 1,5 Jahre.....also hat sich nix geändert.


Das gute bei mir.....es muss vor Inkrafttreten stillgelegt worden sein....meine Frist endet am 2.7.08.....*puuuuuh*
Die Dame sagte, man könne das "alte" Kennzeichen, gleich fürs neue Auto nehmen......
DAs wäre mal was....der 1. Schritt zum Schwarzen Wechselkennzeichen....
