Seite 1 von 2
Tacho beim 5-Gang Polo Getriebe
Verfasst: Freitag 30. Dezember 2005, 23:38
von Wartidriver
Habe mir, wie schon in einigen Beiträgen erwähnt, eine G40 Getriebe vom Polo an meinen 1.6 Motor gehängt. Da nun leider die Absage vom TÜV zum einbau des Golf II Cockpits kam, benötige ich noch ein passendes Tacho. wer kann mir da weiterhelen oder passt sogar das Original vom Wartburg???
Verfasst: Samstag 31. Dezember 2005, 01:10
von stephanw
Die Wartburg-Tachowelle passt ins VW-Getriebe. Oder meinst Du was anderes ?
Verfasst: Samstag 31. Dezember 2005, 08:59
von Marco
Bei mir passte es damals sogar perfekt. Mit Serienbereifung war keine Tachoangleichung nötig.Erzähl mal wieso darfst du das Golf A-Brett nicht einbauen???
Mfg
marco
Verfasst: Samstag 31. Dezember 2005, 09:41
von Marco
Oder so......
solange man sich nicht an diesem komischen Zeichen stört
Guten Rutsch
Verfasst: Samstag 31. Dezember 2005, 11:01
von steffen1.3
Vielleicht ist das Problem nur der Golftacho.
Der dürfte anders sein als der vom Polo.
Gegen das A-Brett hat der Prüfer vielleicht nix, er will nur zum Pologetriebe den Polotacho haben.?
Anders kann ich mir es grad nich erklären.
Verfasst: Samstag 31. Dezember 2005, 11:16
von T.S.
Eigene Erfahrung:
Polo Getriebe, 160er Tacho, 16" mit 195/40/16, damit war ich auf dem Rollenprüfstand, Toléranz bei 30 = 1 , 50 = 2 80km/h 3km auf dem Tacho.
Passt wunderbar.

Verfasst: Sonntag 1. Januar 2006, 15:45
von Wartidriver
der TÜV-Mensch möchte es mir nicht eintragen, da es keine Freigabe für den Wartburg gibt und beim Einbau die Betriebserlaubnis erlöscht. Und wenn es dann doch mal krachen sollte ich keinen Versicherungsschutz hätte und somit voll in der haftung wäre

Verfasst: Sonntag 1. Januar 2006, 15:56
von T.S.
Du kennst sicher die 1,3er aus DD, der grüne im 353 Look und der andere grüne. Die haben Amaturenbretter vom ?POLO? drinn, findest vielleicht dort was.
Verfasst: Sonntag 1. Januar 2006, 16:58
von steffen1.3
Hmm,ich dachte deshalb geht man grad zum Tüv, damit durch die Eintragung bestätigt wird, daß der Umbau korrekt ist und dann die Betriebserlaubnis nicht erlischt bzw. wieder erteilt wird.

Verfasst: Montag 2. Januar 2006, 00:31
von Wartidriver
Das dachte ich auch

Er sagte, dass er da nix dagegen sagen wird, nur eintragen könne er es nicht. Es gäbe dazu seit paar Jahen eine Verordnung die das verbiete. Und wenn doch mal etwas passiert und ein Sachverständiger stelle den Umbau fest, gäbe es ein Problem mehr für mich...
Verfasst: Montag 2. Januar 2006, 13:02
von Danny76
Seit wann muß man ein geändertes A.Brett eintragen lassen? Hab ich ja noch nie gehört! Was soll da passieren???
Verfasst: Montag 2. Januar 2006, 18:06
von thomas
Also das verstehe ich auch nicht. Theoretisch ist es sch... egal was oder ob du überhaupt ein ABrett einbaust. Zwecks Tacho ist es auch total schnuppe welchen du einbauen tust, denn der Polo hat die Differenzialübersetzung wie der Warti und daher zeigen beide das gleiche an.
Verfasst: Montag 2. Januar 2006, 19:29
von stephanw
Ich würde schon sagen, dass ein A-Brett-Umbau eintragungpflichtig ist, da er die Sicherheit einiger Verkehrsteilnehmer betrifft (mind. Fahrer + Beifahrer). Daraus folgt eine Abnahmepflicht nach §19 .
Was ich aber nicht verstehe ist, dass ein Prüfer, der sich bereiterklärt, ein 1.6er Golf-Motor mit G40-Getriebe einzutragen, sich dann beim A-Brett querstellt
BTW: welche Getriebe habt ihr ? Vielleicht hängt die Genauigkeit des Tacho auch vom Getriebe ab ? Es gab ja Polo und Golf-Getriebe. Der Golf hat größere Räder... oder wurde das bei VW am Tacho (Wegstrecke) angepasst ? Was ich eigentlich wissen will ist, ob der Wartburg-Tacho immer genau geht, egal ob das Getriebe nun vom Golf oder Polo stammt.

Verfasst: Montag 2. Januar 2006, 21:49
von Danny76
Ich glaube nicht das ein Armaturenbrett eintragungspflichtig ist! Aber so ist das mit den TüVern! Ich hatte auch mal einen Tüver der mir ein tiefes Fahrwerk beim Trabi eingetragen hat! Die Bodenfreiheit war ihm egal (ist ja nicht mein Problem wenn Du mit dem Auspuff auf der Strasse schleifst sagte er) wichtig war nur das Kennzeichen mußte min. 200mm bis zur Unterkante haben

Also 2 blechstreifen an die Stoßstange und das Kennzeichen höhergesetzt

Verfasst: Dienstag 3. Januar 2006, 22:47
von thomas
Also habe heute mal mit meinem Dekra Mann gesprochen, und ein A-Brett ist nicht eintragungspflichtig. Natürlich sollte es keine spitzen Kanten haben. Polo und Golf Getriebe sind gleich von der Achsübersetzung. Unterschiedliche Reifengrößen werden nur durch den Tacho ausgeglichen.