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Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 12:55
von timi
besonderes naja!! 3punkte ca.180€ und erlöschen der betriebserlaubnis!!Da ich das schon mal fast so durchhatte ,deshalb die warnung!!

Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 13:59
von EA:0815
es gibt ne möglichkeit sowas ein zu tragen.
und zwar dürfen die nicht so extrem getöt werden un dann müssen zusätzlich reflektoren angebracht werden, wo genau steht nicht, nur am heck, das is ja klar

d.h. wenn ich nen guten tüv´ler hab und mit ihm vorher darüber rede kann ich glück haben. ich würde dan die rflektoren unter die stoßstenge setzen. hab nen bekannten der hat´s beim astra au geschaft.
am besten einfach mal bei euren tüv nachfragen bzw. im osten bei der dekra

Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 14:50
von timi
Klappt 100% nicht egal wie weniger stark du sie tönst!!!Auch nicht mit den reflektoren!!!Glaub mir!!Wenn du den richtigen polizist hast kannste nach hause laufen!!!
Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 15:48
von Westwartburg
Genau! Denn in D muß alles ne ABE oder ein Prüfsiegel haben. Und das haben die Dinger schonmal nicht. Reflektoren hin oder her. Was der Prüfer beim Astra eingetragen hat, würde mich mal interessieren. Ich glaube kaum, dass er sich diesen Anzug angezogen hat. Wenn doch, riskiert er damit seinen Job.
Vielleicht läßt ja mal einer für teures Geld ein seperates Teilegutachten machen.
... wohl eher nicht.

Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 17:55
von EMST
Ach komm nun habt euch nicht so - 40 EUR für die Teile, 180 EUR und 3 Punkte und nochmal 60 EUR für den neuen TÜV - also verlust macht der Verkäufer da nicht und der Staat gewinnt auch noch
Achso die saftige Ermahnung vom Polizisten und fahrt zum TÜV gibts einfach dazu ggf. mit Transportkosten
Wer ironie findet kann sie gern behalten - wieder dem tierischen ernst
Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 18:15
von EA:0815
versteh nich warum das nicht gehen soll mit dem eintragen?! das is nun wirklich nicht das einzige auto was sowas eingetragen hat.
oder darf man das nur bei klarglasleuchten?
also ich kenn den astra mit tüf segen auf hinten die leuchten und nen a vectra mit hinten den leuchten.
aber wie schon oben gefragt darf man das nur bei klarglasleuchten?
Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 18:36
von EMST
Lasierte Wartburg leuchten haben einfach mal keine ABE / Abnahme / Teilegutachten - ohne das gibts keine Abnahme von der UNGÜLTIGEN KTA / KBA Nummer brauchen wir nicht reden
Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 18:45
von timi
Der punkt ist das es generell halt verboten ist an der beleuchtung des kfz insbesondere der farbe der leuchten rumzuspielen!!Und der punkt beim wartburg ist das es nie sold´sche dinger gegeben hat!!Mit tüv segen und ruhla e prüfzeichen drauf!!!!

Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 19:26
von EA:0815
stimmt au wieder gab ja nie was zum vergleich mit tüv....
is beim astra dann schon einfacher.
schade

Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 19:32
von orange
EA:0815 hat geschrieben:versteh nich warum das nicht gehen soll mit dem eintragen?
nachträglich eingefärbte leuteinheiten sind bei KEINEM fahrzeug erlaubt. ob mit den lustigen kleinen farbspraydosen oder per sprühpistole. deshalb steht auf den dosen ja auch der übliche spruch: "im bereich der stvo nicht zulässig".
und wenn etwas in dieser richtung eingetragen wurde, dann nur mit einer gültigen abe. sollte ein prüfer seinen job riskieren für ein solches schmale brett???
stell´ dir mal folgende situation vor: hinter dir pennt einer und fährt an der kreuzung in dein heck. wer auffährt, ist schuld. wirklich? dert bumser sagt nun, er habe deine bremsleuchten nicht gesehen. aha. also guckt die versicherung mittels gutachter mal nach. ei gucke mal, was ist denn das??? lackierte heckleuchten... okay. eingetragen? interessant. wer trägt denn so etwas ein, ist doch gar nicht zulässig...? stempel, unterschrift, alles nachvollziehbar. wenn der prüfer nicht zwischenzeitlich in rente gegangen oder ausgewandert ist, isser am dransten...
eingetragen werden also in der tat nur schwarze scheinwerfer/heckleuchten, die mit einer abe gesegnet sind, weil sie umfangreiche prüfungen und tests durchlaufen haben...
klingt komisch, ist aber so!

Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 19:32
von wartburgtuner
timi hat geschrieben:besonderes naja!! 3punkte ca.180€ und erlöschen der betriebserlaubnis!!Da ich das schon mal fast so durchhatte ,deshalb die warnung!!

bei mir war es nicht nur fast - Jena 2001 auf der Heimfahrt, an der Rastanlage Hermsdorfer Kreuz, nach anbauen der originalen Leuchten dürfte ich wenigstens weiterfahren, aber 3 Punkte und 136 DM waren wir sicher

, naja, man wird älter und baut die Leuchten nur noch an, wenn der Wagen steht !!!!!
Verfasst: Sonntag 18. Oktober 2009, 20:21
von EA:0815
also sind bei denen wo das eingetragen ist "spezielle" tüv-prüfer am werk gewesen?
achso teile mit abe muss man nicht eintragen lassen sagt ja der nahme algemeine betries erlaubnis. man muss nur sachen mit teilegutachten(§19) und mit materialgutachten (§21) eintragen lassen, oder halt eigenbauten (§21)

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 19:06
von Franz
Wo ist hier die "absolute Rarität" ?
Gebt mir ne tafel Blech und eine Halbe stunde dan zauber ich auch so eine Rarität
Trabant:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 06514&sid=
mfg.
Franz
Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 19:22
von Matthias aus Neubukow
Jo da haste recht da will wieder einer aus Scheiße Gold machen.
Da hat wohl mal ein handwerker ein transporter bebraucht und keinen Wartburg Tourist oder trans bekommen.
Ist zwar schon was aber mit original hat das nichts zu tun
Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 19:31
von thomas
Die Dinger gab es aber auch genau so in Original... Ob man das braucht muß jeder für sich selbst Entscheiden...