ich stehe vor der Aufgabe mir ein neues Projekt zu suchen. Mein W311 ist so gut wie abgeschlossen,warte nur auf den Frühling um auch mal damit zu fahren.
Bei meiner Internetsuche bin ich auf den IFA F9 Roaster gestoßen, gefallen würde mir schon sowas. Wobei ich sagen muss das mir an diesem Auto einiges nicht gefällt. Es gibt ja einige Nachbauten, aber wie es aussieht fährt keiner mit normalen H Schild. Und so stell ich mir die Frage was ist überhaupt möglich beim einem Umbau Limousiene - Cabrio oder gar Roaster.
Ingesammt soll sich die Situation für solche Umbauten angeblich verbessert haben sprich erleichtert..
Mal vom TÜV Verband
Es lassen sich jetzt nachträglich Umbauten realisieren die vor 50 Jahren möglich waren.Umbauten und Anbauten an Oldtimern sind nur sehr begrenzt möglich. Grundsätzlich dürfen nur Umbauten vorgenommen werden, die auch in den ersten zehn Jahren ab der Erstzulassung des Klassikers möglich waren. Und die umgebauten oder geänderten Fahrzeuge müssen den aktuellen Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entsprechen.
Karosserie: Die Karosserie muss dem Originalzustand entsprechen. Umbauten etwa von Coupé auf Cabrio dürfen nur erfolgen, wenn diese Version offiziell von der Herstellerfirma angeboten wurde und sie die Karosseriestruktur nicht schwächen. Dafür muss im Normalfall eine Freigabe der Herstellerfirma vorliegen. Der Anbau von Kunststoffteilen ist nur möglich, sofern sie nicht vom Original abweichen.
Jetzt meine Frage: Was waren in der DDR für Umbauten gesetzlich möglich, wo könnte man das nachlesen und dokumentieren.
Ich bin nicht festgelegt unbedingt eine F9 zu bearbeiten, es erscheint mir aber durch die Baugleichheit der Varianten ein gangbarer Weg. Mir schwebt da einiges vor, aber vielleicht geht ja garnix.
Viele Grüße aus Franken Karl-Horst