Frage zur Überführung eines PKWs

Typenübergreifendes, Pflege-, Hilfsmittel
Gast

Beitrag von Gast » Sonntag 6. Dezember 2009, 18:05

Dann schnapp Dir mal nen Aktuellen Bußgeldkatalog ,dann weißte wovon man hier redet Stichwort Kennzeichenmißbrauch

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timi
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Beitrag von timi » Sonntag 6. Dezember 2009, 18:16

Na dann schnapp ihn dir mal!!In meinem gibt es dieses stichwort nicht!!Nur unvorschriftmäßig!!Mit dem roten heft und der eintragung +kennzeichen ist eine fahrt zulässig!!Der polizist fragt nicht nach dem arbeitsvertrag!!! :idea:
Alles Für den Wartburg alles für das Kombinat

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Gast

Beitrag von Gast » Sonntag 6. Dezember 2009, 18:32

das ist ja auch das Sichwort, mußte Dich schon bissel genauer durcharbeiten, man verstößt gegen mehrere Punkte!Aber in Deiner Ecke sind se eh alle Bissel Schlauer, es geht um den Grund Der Fahrt nicht um Deinen Arbeitsvertrag

Krtek
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Beitrag von Krtek » Sonntag 6. Dezember 2009, 18:48

Achtet bitte auf den Ton...

Hier mal ein interessanter Auszug eines Fachtextes zum Thema (interessanter Bereich dick!);
Der Gesetzgeber sagt zum Thema „Rote Kennzeichen“ folgendes:

Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nach § 28 Abs. 1 S. 1 u. 2 StVZO vorgeschrieben – neben Prüfungsfahrten von amtlich anerkannten Sachverständigen – für Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten). Probefahrten in diesem Sinne sind Fahrten mit dem Ziel, die Leistung und Gebrauchsfähigkeit von Kraftwagen festzustellen, zum Beispiel von Herstellern, Händlern und Inhabern von Werkstätten, auch mit Interessenten und mit Vorführwagen (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl. § 28 StVO, Rn 9. Überführungsfahrten sind Fahrten zur beabsichtigten Überbringung an einen anderen Ort (vgl. Jagusch/Hentschel, a.a.O., Rn 12).

Rote Kennzeichen mit der Nummer „06“ werden nur noch an KFZ-Betriebe und Händler ausgegeben, da in der Vergangenheit zu viele dieser Kennzeichen missbräuchlich und kriminell verwendet wurden. Privatpersonen können diese Kennzeichen nur noch als Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen. Es gibt diverse OLG-Urteile, durch die Personen, nach zu großzügig ausgelegter Nutzung, die unerwartete Härte des Gesetzes entgegennehmen mussten.
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TrabiG40
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Beitrag von TrabiG40 » Sonntag 6. Dezember 2009, 18:52

Na da hab ich ja ein Thema angefangen... :shock: Mit Roten Nr. fahre ich schon lange nicht mehr. Ich hatte da auch viele Jahre einen Händler!
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Beitrag von Gast » Sonntag 6. Dezember 2009, 18:58

der letzte Satz ist abgeschafft, nur der eingtragene Halter der Nummer oder sein Vertreter mit Vollmacht

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orange
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Beitrag von orange » Sonntag 6. Dezember 2009, 19:04

kennzeichenmißrauch: §22 straßenverkehrsgesetz...

der begriff existiert, ja!.... :? trifft aber doch in diesem fall nicht zu, oder?!
egal, auch bei uns ist es kaum mehr möglich, ein rotes kennzeichen auszuborgen. ich kann dem gastschreiber nur recht geben. ein verwandter ist besitzer und betreiber eines autohauses, der die aussagen von "werkstatt" bestätigt. wenn es bei euch in berlin anders sein sollte, freut mich das. genießt dieses privileg, solange es noch möglich ist. vielleicht wird sich das noch ändern...

und auch von mir die eindringliche bitte: nicht motzen :!:

Gast

Beitrag von Gast » Sonntag 6. Dezember 2009, 19:38

Doch der trifft zu Onkel Orange,habs selber durch.Viele machen sich ja gar keine Gedanken über neue Richtlinien weil Sie die Nummer einfach ewig haben und damals ja damals, Früher hatten wir auch mal nen Kaiser namens Wilhelm.Heute bekommt man se garnicht so einfach mehr selbst wenn man berechtigt ist da brauchste unter anderem nen sauberes Konto in Flensburg uns Führungszeugnis muß auch stimmen

Krtek
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Beitrag von Krtek » Sonntag 6. Dezember 2009, 20:24

Ich denke wir habens dann jetzt aber auch... :coffee:
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