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thomas
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von thomas » Samstag 6. Mai 2006, 21:38
Habe auf irgendeiner Seite diese Scheinwerfer gefunden. Klar da die selbstgemacht sind, aber hat jemand ne Idee wie man das mit der klaren Streuscheibe hinbekommen könnte? Vielleicht Glasser? Wollte mein Xenonlicht nämlich auchmal mit TÜV-Segen verbauen. Möchte zwecks Wiedererkennungswert aber gerne die originalen Scheinwerfer beibehalten(Größe und Form), also keine von nem anderen Auto verbauen.
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T.S.
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von T.S. » Samstag 6. Mai 2006, 21:48
der mit dem Escort auf dem XS Treffen (Tuningtempel) hat seine Steuungen weglasern lassen und dann Xenon rein gebaut, müsste also auch bei denen gehen.
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thomas
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von thomas » Samstag 6. Mai 2006, 21:52
Das klingt gut. Müßte nur mal rausbekommen wer so etwas macht?
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T.S.
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von T.S. » Samstag 6. Mai 2006, 21:59
Soweit mir bekannt, Polen oder Tschechien, frag den ALEXXX der ist doch mit dem immer zusammen auf Tour. den TÜFF Segen scheint er zu haben.
Mir würden schwarz hinterlegte reichen
mal sehen ob ich den Kleber mal in Angriff nehme.
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thomas
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von thomas » Sonntag 7. Mai 2006, 10:58
Also das Glas lässt sich bei zuhilfenahme von Wärme relativ leicht vom Gehäuse trennen
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stephanw
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von stephanw » Montag 8. Mai 2006, 07:55
Nach meinem Wissen sind soche Self-made Scheinwerfer alle nicht tüv-bar und entsprechende Eintragungen auch nicht wasserdicht. Am ehesten wird daher ein Einbau von Fremd-Scheinwerfern tüvbar sein.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Danny76
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von Danny76 » Montag 8. Mai 2006, 12:35
Es kommt halt immer auf den Prüfer an
Beim Trabant haben es schon einige eingetragen!!!
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stephanw
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von stephanw » Montag 8. Mai 2006, 16:37
Wie ich schon sagte, nach meinem Wissen ist in der StVZO vorgeschrieben, dass die Scheinwerfer bauartgeprüft (oder so ähnlich) sein müssen. Das kann kein Prüfer bei einer §21 machen. Insofern sind solche Eintragungen nicht wasserdicht. Es werden auch schwarz gesprühte Rückleuchten eingetragen, kommt halt auf den Prüfer an
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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thomas
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von thomas » Montag 8. Mai 2006, 19:31
Müsste doch eigentlich TÜV-Fähig sein, wenn ich hinter meiner klaren Wartburgscheibe ein original Mercedes Benz BiXenon verbaue. Da ist die Wartburg"Streuscheibe" nur noch als Aussenhülle.
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stephanw
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von stephanw » Montag 8. Mai 2006, 19:39
M. M. nach ist ein Scheinwerfer nur incl. seiner Streuscheibe ein Scheinwerfer und so komplett "bauartgenehmigungspflichtig", was ein Ändern der Streuscheibe ausschließen würde - ich kann mich aber auch täuschen !
Welche Teile bauartgenehmigt sein müssen, steht in §22 StVZO. In §50 steht noch was zu Scheinwerfern speziell und auch zu Xenon (Regulierung- und Reinigungsanlage !).
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
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Danny76
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von Danny76 » Montag 8. Mai 2006, 22:59
Ist schon ein Unterschied ob ein Prüfer Xenon einträgt oder schwarz lackierte RL
Mit Scheinwerfer kenn ich mich nicht so aus aber bei Klarglas wird es kein Problem sein!!!
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thomas
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von thomas » Dienstag 9. Mai 2006, 21:56
Soll einer in Polen für 200Euro machen