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Aufbau auf HP401 polizeilich erlaubt?

Verfasst: Donnerstag 14. Juli 2011, 19:11
von Oevi
Hallo,

habe vor ein paar Wochen einen HP401 mit Holzaufbau gekauft. Ich habe auf den Anhänger einen zusätzlichen Aufbau drauf gemacht und eine entsprechend erhöhte Heckklappe gebaut.
DSC06031.JPG
Wollte mal wissen, ob das so überhaupt legal ist, oder ob ich dafür den Segen vom TÜV brauche um nicht bei einer Kontrolle Ärger mit der Polizei zu bekommen? Wenn das der Fall sein sollte, was kostet so eine Abnahme etwa?

Re: Aufbau auf HP401 polizeilich erlaubt?

Verfasst: Donnerstag 14. Juli 2011, 19:32
von T.S.
Soweit die Zuladungen nicht überschritten werden, was ist baulich geändert? oder steht ein Höhe im Schein?

Re: Aufbau auf HP401 polizeilich erlaubt?

Verfasst: Donnerstag 14. Juli 2011, 20:45
von Oevi
Die Aufbauteile (vorne und beide Seitenteile) sind miteinander verschraubt und mit insgesamt 4 Schlossschrauben an dem originalen Aufbau befestigt. Die Heckklappe ist selbstgebaut und an die Höhe angepasst. Im Schein steht die Höhe eingetragen.

Re: Aufbau auf HP401 polizeilich erlaubt?

Verfasst: Donnerstag 14. Juli 2011, 22:03
von awe353
Wenn die Befestigung lösbar ist, was bei Schloßschrauben gegeben ist, gilt es als Ladung und ist nicht eintragungspflichtig, sofern das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Und die Heckklappe ist in dem Fall ein komplettes Ladungsteil, da problemlos entfernbar. Es steht ja nirgends, daß ein Anhänger offener Kasten eine Heckklappe besitzen muß.