Schöne Scheiße.....bekomme meinen Wartburg nicht zugelassen

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Erich
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Beitrag von Erich » Montag 14. Juni 2010, 14:45

@awe353:
ehrlich, kann man nur mit dem Kopf schütteln, die mosern bloß rum, weil Du mit LKW billiger kommst und die jeden Cent haben wollen.. :roll:

ähh, kleine Zwischenfrage, über die sich kaum einer n Kopf macht:
wenn der Trans als "LKW offener Kasten" bzw. überhaupt als "LKW" zugelassen ist, dann gilt auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot! Oder nicht?! Wenn's nach der Einstufung geht: ja. Wie ist das jetzt?

:!:

edit!!!

wir können dazu auch n neues Thema aufmachen, ich will das Zulassungsthema hier nicht zerreden...
Zuletzt geändert von Erich am Montag 14. Juni 2010, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
perfekte Fahrzeuge brauchen kein Nachfolgemodell

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orange
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Beitrag von orange » Montag 14. Juni 2010, 14:47

fahrverbot gilt erst ab 7,5 tonnen!

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Erich
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Beitrag von Erich » Montag 14. Juni 2010, 14:48

ok, danke ;)
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Beitrag von warti » Montag 14. Juni 2010, 21:53

awe353 hat geschrieben:Normalerweise geht man ja davon aus, was in den Papieren steht ist gültig."
ja aber nicht für das Finanzamt,beim Trans gibts aber keine Probleme bei der LKW-Zulassung weil die Ladefläche fast 2/3 größer ist wie der Fahrgastraum.das Finanzamt Cottbus wünscht übrigens persönliche Vorstellung des Fahrzeugs,die schauen dann aus dem Fenster und das wars
Versuch mal privat einen DOKA als LKW zuzulassen ist ausichtslos in Brandenburg

Gruß Roland

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Lkw Fahrverbot

Beitrag von Holzvergaser » Mittwoch 16. Juni 2010, 10:57

Als Kleinlaster unter 7,5 Tonnen und mit Anhänger egal welche Größe darf er Sonntags nicht auf Autobahnen in deutschland fahren.

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awe353
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Re: Lkw Fahrverbot

Beitrag von awe353 » Mittwoch 16. Juni 2010, 12:14

Holzvergaser hat geschrieben:Als Kleinlaster unter 7,5 Tonnen und mit Anhänger egal welche Größe darf er Sonntags nicht auf Autobahnen in deutschland fahren.
...auf Landstraßen aber doch??? :shock: Verstehe ich das richtig???

Butzemann
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Beitrag von Butzemann » Mittwoch 16. Juni 2010, 13:43

Nix Landstraße, generelles Fahrverbot.

mfg gert

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thomas
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Beitrag von thomas » Mittwoch 16. Juni 2010, 13:45

Und wenn es sich um einen Oldtimer handelt der auf 07er Kennzeichen läuft?
Selbstdisziplin ist wenn man vorm zu Bett gehen nicht in der Garage vorbei schaut.
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Beitrag von orange » Mittwoch 16. Juni 2010, 13:56

thomas hat geschrieben:Und wenn es sich um einen Oldtimer handelt der auf 07er Kennzeichen läuft?
dann hast du keine lkw-zulassung, oder?!

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Beitrag von thomas » Mittwoch 16. Juni 2010, 19:00

Steht aber trotzdem als LKW in den Papieren...
Selbstdisziplin ist wenn man vorm zu Bett gehen nicht in der Garage vorbei schaut.
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