Schöne Scheiße.....bekomme meinen Wartburg nicht zugelassen

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Gast

Schöne Scheiße.....bekomme meinen Wartburg nicht zugelassen

Beitrag von Gast » Dienstag 2. Juni 2009, 15:53

Hey,

komme gerade vom Straßenverkehrsamt wieder. Die wollen mir meinen Warti nicht zulassen. Problem ist, dass die Papiere (Brief, Schein) verloren gegangen sind. Habe den Warti von 'nem Händler, auf ihn war der Wagen aber nicht zugelassen, sondern nur auf den Vorbesitzer. Der Kaufvertrag nützt mir also nichts.
Ich dachte immer, wenn man eine gültige HU nach §29 und einen rechtskräftigen Kaufvertrag hat und dann das Auto bei der Zulassungsstelle vorführt ginge das so :?:
Jetzt steh ich dumm da.... :roll:

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Oevi
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Beitrag von Oevi » Dienstag 2. Juni 2009, 15:56

Der Beitrag war von mir. War -mal wieder- ausgeloggt...
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Beitrag von orange » Dienstag 2. Juni 2009, 15:59

meines wissens kann da nur der dekra helfen...

vollabnahme...

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Beitrag von Oevi » Dienstag 2. Juni 2009, 16:17

Ist die §29 nicht die Vollabnahme? Der Händler sagte nämlich auch, dass das mit dem Wisch von der Dekra, den er mir mitgegeben hat, kein Problem ist. Aber so einfach war es dann wohl doch nicht. Die Olle am Amt meinte, dass der jenige auf den der Warti das letzte Mal zugelassen war zu seiner Zulassungsstelle müsse und dort eine eidesstattliche Erklärung abgeben müsse. Ich glaub kaum, dass das klappt. Laut PC von der guten Frau ist der Wartburg schon 2 Jahre abgemeldet und ich glaube nicht, dass ich ihn dazu bewegen kann. Davon abgesehen ist der Vorbesitzer im Online-Telefonbuch nicht auffindbar....
Zuletzt geändert von Oevi am Dienstag 2. Juni 2009, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von chris 353w » Dienstag 2. Juni 2009, 16:26

wenn du den vorbesitzer nicht dazu bekommst die eidesstattliche erklärung
abzugeben (ich glaube das muss der im brief eingetragene tun), dann
bleibt dir flensburg! die können eine unbedenklichkeits bescheinigung ausstellen. 14,90 € oder sowas. gibt es ein formular. dann wird ermittelt, ob
das fahrzeug gestohlen gemeldet wurde oder sowas. wenn das nicht der
fall ist, dann bekommst du den wisch, der aber auch nur begrenzt (glaube 4 wochen) gültig ist. damit mit dem kaufvertrag, der vollabnahme (zettel tüv/dekra das bestanden) kannst du dich dann wieder dahin aufmachen.
die überprüfen dann die fsgt-nr und stellen dir neue papiere aus. war damals
was bei 60 eus.
hab ich mit meiner limo durch. scheiß rennerei, seitdem kein auto ohne
papiere bzw. hintertürchen

grüße chris

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Beitrag von Oevi » Dienstag 2. Juni 2009, 16:32

Auf der Internetseite vom Kraftfahrtbundesamt stand dazu das hier:

Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
Liebe Grüße, Oevi :paper:

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Beitrag von orange » Dienstag 2. Juni 2009, 16:33

ich glaube, vorher muss noch die asu gemacht werden.

übrigens: vollabnahme ist §21...

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Beitrag von orange » Dienstag 2. Juni 2009, 16:35

Oevi hat geschrieben:Auf der Internetseite vom Kraftfahrtbundesamt stand dazu das hier:

Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
ausdrucken, mitnehmen und dem dienststellenleiter(!) unter die nase halten. aber anrufen beim kba würde ich trotzdem vorher mal...

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Beitrag von Oevi » Dienstag 2. Juni 2009, 16:37

Die §21 wurde am 31.05.2007 gemacht. Und jetzt am 29.05.09 die §29 und ASU auch.
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chris 353w -gast

Beitrag von chris 353w -gast » Dienstag 2. Juni 2009, 17:57

dein §21 is zu alt..
der sollte schon etwas jüngeren datums sein

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Beitrag von Die Wartburgfahrerin » Dienstag 2. Juni 2009, 18:10

und sowas am besten immer mit dem chef der zulassungsbehörde klären.... habe da auch so meine erfahrungen gemacht... denn dann funktioniert es meist.... komischerweise(egal ob esa oder aue)

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thomas
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Beitrag von thomas » Dienstag 2. Juni 2009, 18:17

Genau, ich gehe bei Knifflichen Sachen auch immer zum Häuptling der Zulassungsstelle... der sagt einem dann immer ganz genau was er gerne an Papierkram vorgelegt haben möchte... und was der Häupling sagt werden die anderen dort sicher nicht bemängeln :wink:
Selbstdisziplin ist wenn man vorm zu Bett gehen nicht in der Garage vorbei schaut.
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Tim.

Beitrag von Tim. » Donnerstag 4. Juni 2009, 11:36

Es ist relativ einfach.

Die alte §21 bringt nichts mehr. Die neue §29 ist wertlos, da diese auch nur gemacht werden kann wenn Papiere vorliegen. :wink:
Ohne Papiere darf garkeine §29 (normale HU)gemacht werden und ist also wertlos. (Hat sicher der Händler mit dem Prüfer eingefädelt)

Der Weg den du jetzt gehen must ist:

1.) §21 Untersuchung machen und damit ein neues Gutachten zur Erstellung von Papieren anfertigen lassen.

2.) Damit zur Zulassug und den Wagen zulassen.

Fertig. Dann reicht auch der Kaufvertrag von dem Händler, als Herkunftsnachweis. Und wiie schon gesagt wurde, wird dann dort die Abfrage beim KBA online gemacht.

Eigentlich recht simpel. Die Zulassungsdame hat quasi alles richtig gemacht.

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Beitrag von orange » Montag 14. Juni 2010, 10:39

heute hatte ich auch wiedermal ein erlebnis der dritten art auf der zulassungsbehörde... :evil:

ich also heute früh zur zulassung gefahren mit
-kennzeichen,
-fahrzeugbrief,
-HU (ja, rotkäppchen hat bestanden),
-AU und
-versicherungsnummer.
dann bin ich zur freundlichen bearbeiterin, die sache war in 2 minuten erledigt. nun ging ich also zum bezahlen und warte gespannt darauf, meinen namen an der ausgabe erklingen zu hören...

...und wartete.... :?
...und wartete.... :(
...und wartete.... :o
...und wartete.... :x
...und wartete.... :evil:

bis ich dann irgendwann mal zu der netten dame an der ausgabe wackelte, um mich nach dem aktuellen status zu erkundigen. schließlich hatten alle andere leute, die nach mir kamen, bereits freudestrahlend mit ihren kennzeichen das gebäude verlassen!
die nette dame teilte mir nun zu meinem erstaunen mit, dass der schlüssel für die steuer genullt war und somit müsste ich ja dann den vollen steuersatz zahlen. und da wäre doch schließlich ein u-kat drunter. und überhaupt, das ginge alles gar nicht so einfach.....

:?: :?: :?:

also hat die nette dame, deren eigentliche bestimmung es ist, die quittung für die zahlung zu kontrollieren, die plaketten auf die kennzeichen zu kleben und sich dieses zu quittieren zu lassen, klammheimlich meine papiere durch die hintertür wieder zu meiner freundlichen bearbeiterin zur überprüfung gebracht.

und ich wartete, und wartete und wartete...

irgendwann gucke dann die freundliche bearbeiterin durch das ausgabefenster und bat mich nochmals in ihr zimmer. nun erklärte sie mir, dass der ukat irgendwann mal mit einem eigenen steuerschlüssel und jetzt nicht mehr und ich müsste nun den vollen steuersatz usw usw und nicht, dass ich mich dann wundere....

:?: :?: :?:

und das war dann der punkt, an dem ich meiner mutter für meine ausserordentlich gute erziehung dankbar war! sonst wäre ich an ort und stelle explodiert.... :scold: !!!
also habe ich höflich, aber nachdrücklich den mittlerweile drei freundlichen damen erklärt, dass ich das alles schon wüßte und ich mit einem steuerbescheid in höhe von 329,-euro zu rechen habe, bedankte mich für die kompetente beratung und verabschiedete mich in einen tag, der ja nun nur noch besser werden kann... :pray:

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awe353
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Beitrag von awe353 » Montag 14. Juni 2010, 12:30

Auf dem Finanzamt die sind noch einen Tick bekloppter. Ich habe meinen Trans als LKW offener Kasten angemeldet. Normalerweise geht man ja davon aus, was in den Papieren steht ist gültig. :read: Dort steht seit je her LKW offener Kasten drin, sowohl im dänischen Brief als auch im BRD Brief. Kurz nach der Anmeldung erhielt ich einen Brief vom Finanzamt:

"Nach ständiger Rechtssprechung sind die Finanzämter nicht an die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs gebunden. Für die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Fahrzeuges kommt es nicht auf die tatsächliche Verwendung an. Die vom Finanzamt vorzunehmende Einstufung richtet sich allein nach Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs.

Danach müsste Ihr Fahrzeug als PKW versteuert werden, wenn nicht folgende Kriterien erfüllt sind:

- die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Fläche
- Fahrgast- und Laderaum müssen ausreichend voneinander getrennt sein
- dauerhafte Entfernung der Rücksitze und Haltegurte (Haltepunkte verschweißt)
- das äußere Erscheinungsbild muss einem Lkw entsprechen, d.h. die hinteren Seitenfenster müssen verblecht sein (außer Kleinbus und vergleichbare Großraum-Limousine)"

Als wenn ich was dafür kann, wenn die "Mutti" dort keinen Trans kennt. Zu dem Eintrag LKW offener Kasten kommt man auch nicht durch Zufall. :tuev: Jetzt kann ich der Bilder hinschicken, damit die noch vor ihrer Rente mal einen Trans sieht. Eigentlich müsste man denen die Kosten für die Bilder in Rechnung stellen. Ich kenne das so, daß das entscheidend ist, was in den Papieren steht. Ich werde der noch eine Prospektkopie mit schicken, daß die nicht noch auf den Gedanken kommen es könnte ein Eigenbau sein. Deutschland und deine Beamten..... :coffee:

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