Frage zur Überführung eines PKWs

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TrabiG40
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Frage zur Überführung eines PKWs

Beitrag von TrabiG40 » Donnerstag 26. November 2009, 06:43

Mein Wartburg ist 4 - 10 zugelassen und ist nach Kalender grad in der Winterpause. Nun soll es am Sa. nach Naumburg gehen zum Einbau eines anderen Motors / Getriebes incl. neuem Tüv. Der derzeitige Tüv würde in der Winterpause ablaufen.

Nun wollte ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen von meiner Versicherung der DEVK. Zu meiner Freude hätte ich die Doppelkarte um sonst bekommen. Gestern rief die Dame nun an und teile mit für Fahrten zum Tüv wäre eine Zulassung nicht nötig. Shocked

Wie weit darf ich fahren? Nur in Berlin zum Tüv? Von meiner Garage in Frankfurt/Oder nach Berlin zum Tüv oder gar ganz normal von Frankfurt/Oder nach Naumburg mit der Begründung Auto bekommt hier einen neuen Tüv nach Motorumbau und anderen Umbauten und Eintragungen?

Hab mir überlegt ein Schild auszudrucken für die Heckscheibe "Fahrt zum Tüv".

Mitstreiter: Was meint Ihr?

Gruß Frank Smile
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Enrico Martin
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Beitrag von Enrico Martin » Donnerstag 26. November 2009, 09:40

Das war mal kurzzeitig erlaubt mit dem alten Kennzeichen der vorherigen Anmeldung zum Tüv zu fahren.

Diese Regelung ist aber nicht mehr gültig.

Es gibt nur 3 Möglichkeiten:

1. Hänger
2. rotes Kennzeichen von einem Autohaus besorgen
3. 3 Tageszulassung (die teuerste)
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orange
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Beitrag von orange » Donnerstag 26. November 2009, 10:01

meine informationen lauten wie folgt:

ohne ein gültiges amtliches kennzeichen darf kein fahrzeug im öffentlichen strassenverkehr bewegt werden. machst du es doch und wirst ermittelt, brauchst du das gaaanz große portmonaie!!!

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Beitrag von TrabiG40 » Donnerstag 26. November 2009, 10:26

Grad noch mal mit der DEVK tel. . Die Dame hält dran fest Fahrten zum Tüv und zurück sind erlaubt. Und es würde keine Rolle spielen wellche Werkstatt dies macht und wo. :roll:
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Beitrag von Enrico Martin » Donnerstag 26. November 2009, 10:33

Dann soll die Frau Ihren Job wechseln und Rechtsberaterin werden.

Die verliert schneller Kunden als andere Ihre Prozesse.

Frag mal die Dekra, die erzählen dir dasselbe.
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Beitrag von TrabiG40 » Donnerstag 26. November 2009, 10:34

Zu der DEKRA fahre ich jetzt ! :) Danke !
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Beitrag von Enrico Martin » Donnerstag 26. November 2009, 10:48

STVZO §19

(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

DIeser Passus sagt aus das man nur mit den bisherigen Kennzeichen zum Tüv darf wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Man geht aber hier davon aus das das Fahrzeug noch versichert und angemeldet ist. Also der klassische Fall von Tüv vergessen und erst ein halbes Jahr später gemerkt. Dieser Absatz kann aber für verwirrung sorgen wenn man den rest nicht dazuließt.

Autos die abgemeldet, stillgelegt und nicht versichert sind, dürfen nicht mehr selbstfahrend bewegt werden.

Auf Hänger, 3 Tageszulassung oder roten Kennzeichen sind die Versicherungen drauf.

Man kann natürlich selber überlegen ob man sich dem Risiko aussetzt mit den alten Kennzeichen einfach zu fahren. Mann begeht dadurch eine Straftat, vorallem wenn man erwicht wird. (Verstoß gegen die Pflichtversicherung wird dabei höher gewertet als die Steuerhinterziehnung die sich ja durch den Wunsch einer neuen Zulassung von alleine auflöst.)

Auch hier gilt das bürgerliche Sprichwort:

Wo kein Kläger da kein Richter!
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Beitrag von Krtek » Donnerstag 26. November 2009, 10:53

Abgelaufene Saisonkennzeichen ziehen 3 Punkte, etwas Taschengeld und ein Verfahren wegen Versicherungsbetrug nach sich!
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Beitrag von orange » Donnerstag 26. November 2009, 11:11

wenn du ein westblech mit anhängerkupplung hast: miete dir einen autoanhänger, der kostet 40-50 euro und kutsche das ding dahin, das ist die sicherste variante!!!

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Beitrag von Krtek » Donnerstag 26. November 2009, 11:13

Was die Frau meint, ist das du auch ohne Tüv zur Abnahme fahren darfst, das ist gestattet,allerdings nur, wenn das angemeldet ist, sonst könntest du ja vom Autohändler ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren...
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Beitrag von timi » Donnerstag 26. November 2009, 12:21

Dein Auto ist offiziel abgemeldet!!Da bleiben dir nur die möglichkeiten die enrico genannt hat!!Naja oder Luftfracht!!Ist aber noch teurer!! :P
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Beitrag von IFA-Qualitätsprodukt » Donnerstag 26. November 2009, 16:44

Wenn dein Fahrzeug z.Z. Winterschlaf macht, ist es auch nicht versichert. Wenn du das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegst, verstößt du nicht nur gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begehst eine Steuerhinterziehung, du setzt dich auch einem hohen Risiko aus. Falls du mit deinem nicht versicherten Fahrzeug einen Unfall verursachst, zahlst du u.U. bis an dein Lebensende und nur deswegen, weil du die 50 € für den Hänger sparen wolltest. Dieses Risiko wäre mir zu hoch. Kennst du denn keinen, der dir ein rotes Kennzeichen geben würde?

Im Übrigen sind telefonische Zusagen von Versicherungen nicht mal die Überlegung über deren Inhalt wert. Im Zweifel hat das so nie jemand gesagt...
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Beitrag von RS800 » Donnerstag 26. November 2009, 17:03

Guckst Du hier:

http://www.tuv.com/de/wie_sind_die_prue ... chen_.html

und fährst im April zum :tuev:
Willst Du Dir den Sieg verscherzen, fahre Isolator-Kerzen !

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Beitrag von T.S. » Donnerstag 26. November 2009, 17:14

Kenne es noch ein wenig anders...

Saisonkennz.

nach der Saison "ruht" die Versicherung, fahre ich dann mit roten oder Kurzzeitkz. damit, habe ich doppelten Versicherungsschutz, welcher nicht zulässig ist. Man muss wie bei einer Abmeldung das Fahrzeug aus dem öffentl. Raum entfernen, das stimmt.

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Beitrag von TrabiG40 » Freitag 27. November 2009, 00:02

Ich war heute beim Tüv Reinland in Berlin. Direkte Fahrten zum Tüv hin und zurück sind zulässig. "Wortlaut des Prüfers: Sie müssen falls sie angehalten werden der Polizei nur glaubhaft machen das sie wirklich auf dem Weg zum Tüv sind." Ende der Ansage.

Polizeistation Berlin Lichtenberg: "Rufen Sie bitte beim Bürgertelefon an um dies zu klären" Ende auch dieser Ansage.

Also ich hole mir morgen Früh eine Kurzzeit Zulassung.

Danke allen für die Beiträge! :)
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