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Die Zul.stelle....oder warum ich keine Kennzeichen mehr habe

Verfasst: Donnerstag 24. April 2008, 17:44
von T.S.
Tja, da fallen einem die Schuppen aus den Haaren.....

Da ja mein "Neuwagen" vorerst "vorübergehend" stillgelegt wurde, fiel einem ein kleiner "Beizettel" auf....

Nach einem Jahr ist dein Kennzeichen wieder frei......... :shock:

Ich dachte, mich hackts.... :evil: fast 12 Jahre hab ich mein Kennzeichen am Auto....nun nach einem Jahr Stillegung, kann jeder das nehmen.... :?:

Ja, leider.....

Deswegen heute mal "persönlich Vorstellig" geworden....Bild

man weiss ja nie, er ist seit 1 1/4 Jahr weg vom Fenster.....


"Ich habe gehört und gelesen.....Wie ist das nun"

Bei der Stillegung kann man für 1 1/2 Jahre sein Kennzeichen für sich reservieren.
Tut man dies nicht, ist es nach einem Jahr raus....
Nach 1 1/2 Jahren ist keine Verlängerung mehr möglich.....auch Pech...
Schaffe ich das Datum nicht.....kanns dein Nachbar am Auto haben....


Man war froh.....wow...Stillegungsfrist jetzt 7 Jahre, da hab ich Luft.....

Was ist....Ich restauriere, nach 1,5 Jahren ist das ne Baustelle, Zulassung unmöglich, neuer TÜFF....wie denn....
Gut das ging damals auch...nen Netter Prüfer, der dir "Blanko" dies macht, ja war bei mir auch so...aber er wusste....es ist nur für die Zeit.....um ein §21 Gutachten aus dem Weg zu gehen....


Was bleibt...ich hab ein persönliches Kennzeichen, mir bleibt keine Wahl, zulassen muss ich ihn....aller 1,5 Jahre.....also hat sich nix geändert. :? :(

Das gute bei mir.....es muss vor Inkrafttreten stillgelegt worden sein....meine Frist endet am 2.7.08.....*puuuuuh*

Die Dame sagte, man könne das "alte" Kennzeichen, gleich fürs neue Auto nehmen......

DAs wäre mal was....der 1. Schritt zum Schwarzen Wechselkennzeichen.... :)

Verfasst: Donnerstag 24. April 2008, 19:21
von Taxi Wartburg
Wie ich mein warti abgemeldet hab und mein Golf nach 3 tagen wieder angemeldet habe konnte ich die gleichen kennzeichen wieder nutzen.

Verfasst: Donnerstag 24. April 2008, 20:36
von T.S.
Wie verhält sich da mit den Papieren des jeweiligen anderen Fahrzeugs... :?:
Es geht ja dann (mir) um die Eintragungen des einen, z.B. im Vergleich des Autos, welches eine "reine" Weste hat....
Hab es heute erstmals gehört... :oops:

Wie lange ist das schon so. :?:

Verfasst: Donnerstag 24. April 2008, 20:53
von Erich
Hmm? Verstehe nicht, was du hier inoffizielles drehen willst (?) naja egal.
Seit der Einführung der 7-Jahresfrist bis zur endgültigen Stillegung im Frühjahr 2007 wurde das mit den Schildern gleich mit geändert, habe damals einen Zulassungsvorgang gehabt & dort gefragt: Das mit den 12/18 Monaten Kennzeichenreservierung gibt es seit dem nicht mehr, das Kz ist ab dem nächsten Tag wieder für alle freigegeben, außer Du reservierst es kostenpflichtig für den Standardsatz von 10,23€. In HRO sagten sie mir hier, daß diese Registrierung dann aber nur für 1 Monat sei (!) - unverschämt: 10,- pro Monat, diese Raffhälse...

Verfasst: Donnerstag 24. April 2008, 20:59
von T.S.
Erich hat geschrieben:Hmm? Verstehe nicht, was du hier inoffizielles drehen willst (?)
Nix.... :!:
Es bezog sich darauf:

Wenn ich meine 2 Wagen, im Wechsel, jedes Jahr einen :wink: ....und einem Kennzeichen bewegen wöllte, wie ist das dann.... :?: :!:

Verstehste.... :wink:
Erich hat geschrieben:Das mit den 12/18 Monaten Kennzeichenreservierung gibt es seit dem nicht mehr, das Kz ist ab dem nächsten Tag wieder für alle freigegeben, außer Du reservierst es kostenpflichtig für den Standardsatz von 10,23€. In HRO sagten sie mir hier, daß diese Registrierung dann aber nur für 1 Monat sei (!) - unverschämt: 10,- pro Monat
Meine Info in DD:

1 1/2 Jahr Reserieren oder
nach 1 Jahr raus....

Verfasst: Freitag 25. April 2008, 07:22
von thomas21
Stand bei meiner Freundin auch drauf (Golf2) er wahr schon über dem Jahr hinaus Abgemeldet und verkauft.Haben uns dann einen Golf3 geholt und wollten die Nummernschilder wieder verwenden.Ein Anruf bei der Zul. ja die Schilder sind noch frei und wie lange kann ich sie Reservieren ich glaube sie hat 3 Tage gesagt mehr geht nicht.

Verfasst: Freitag 25. April 2008, 18:20
von Haiko
Muss Mann fur ein Oldtimer in Deutschland auch steuer zalhen, oder gibt es wie in Holland ein freistellung fur Fahrzeuge alter als 25j?
Gruss,

Verfasst: Freitag 25. April 2008, 18:37
von Erich
Natürlich muß man das bezahlen, hier gibt es doch nix geschenkt in dem Land.. :o Oldtimer kann alles ab 30 Jahren sein, dann gibt es spezielle Kennzeichen und einen einheitlichen Steuersatz, egal wie groß der Hubraum ist oder was für ein Motor drin ist (müßte so irgendwas um ca 190,-€ pro Jahr kosten oder 187,- oder so)

Grüße nach NL :)

Verfasst: Freitag 25. April 2008, 21:57
von Haiko
Mein 601er ('72) ist frei von Steuer und fur meinen 1.3er ('91) zahle ich 20 euro pro Monat steuer....

Verfasst: Freitag 27. Juni 2008, 10:35
von T.S.
Lustig, Lustig......

Heute meinen ganzen Kram gepackt, Zul.-Stelle.....

Wieso ist die Versicherungsnummer schon vergeben? Waren sie heute schon mal da?....
HÄ........ :?:

Was weiss ich, der Vertrag wurde wieder aufgenommen....mehr nicht. Gut, ein Anruf später, geklärt.

Das Kennzeichen ist reserviert, waren sie das? Haben sie einen Nachweiss dafür?
HÄ....... :?:

Die Kiste ist vor Inkrafttreten der neuen Regelung abgemeldet worden, gilt also autom. 1,5 Jahre Res.-Frist....habs ja wie im 1. Beitrag oben, erst erfahren wie das läuft....

Bezahlt, Ausgabe.......

Moment, bitte die Reservierungbescheinigung..... :shock:
Oh, alte Kennzeichen.......Moment...... :shock:
Der Puls stieg, mal sehen was die "gute Frau" mir vortragen will...... :?

Selbe Leier wie am Schalter, vor neuer Regelung...bla bla

Und dann dies.

Beim nächsten mal muss das Kennzeichen für dieses Auto reserviert werden.... :!: OK, kein Thema.....

Und, brauch ich da neue Kennzeichen :?:

Nein, da vor der Regelung, diese Schriftartkennzeichen Bestandsschutz haben.

Na wenigstens eine gute Nachricht.... :)

"SCHE**** EUROKENNZEICHEN" :D :D

Verfasst: Freitag 27. Juni 2008, 11:54
von orange
mit der reservierung, das hat man mir auch gesagt. bei vorübergehender stilllegung (max. 18 Monate) müssen die kennzeichen reserviert werden. meine persönliche meinung dazu: reine abzocke! denn das fahrzeug ist nicht abgemeldet, sondern vorübergehend stillgelegt, wie der name schon sagt. d.h. für mich, das fahrzeug ist noch auf meinen namen zugelassen. nur eben "vorübergehend stillgelegt"...

Verfasst: Freitag 27. Juni 2008, 14:14
von Butzemann
Hallo,

Vorübergehende Stllegung gibt es seit 2007 nicht mehr.
Das Fahrzeug darf ab dem Tag der Außerbetriebsetzung maximal 7 Jahre abgemeldet sein. Eine erneute Zulassung ist nur mit gültiger HU und AU möglich. Seit Einführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 1.3.2007 gibt es keine vorübergehende bzw. endgültige Stilllegung mehr. Sie wurde durch die "Außerbetriebsetzung" ersetzt. Die Frist für die erneute Zulassung eines Fahrzeugs wurde auf 7 Jahre verlängert.

mfg Gert

Verfasst: Freitag 27. Juni 2008, 14:19
von orange
aha, das ist mir neu! also immer mal was neues... :idea:

Verfasst: Freitag 27. Juni 2008, 14:45
von Tim
Das vom Butzemann ist am richtigsten.
Teile der alten StVZO sind durch die FZV ersetzt worden.

Fahrzeuge können nur noch außer Betrieb gesetzt werden.

Der Rest was bisher geschrieben wurde ist auch teilweise richtig und zwar bei allen!!! (außer das mit dem stillegen)

Fakt ist das es jeder Bezirk anders handhabt und auch anders abkassiert, was die Reservierung angeht.

In einigen Bezirken kann in einem Atemzug abgemeldet und ein neues Fahrzeug mit den selben Kennzeichen angemeldet werden (natürlich mit Wunschkennzeichengebühr).
Im nächsten Bezirk muß ein Tag dazwischen liegen, was vermutlich auch das richtigere wäre,da es ja da auch versicherungstechnische Sachen gibt.
Im wieder nächsten Bezirk müssen dann schon drei Tage dazwischen sein.....

Und genauso ist es mit der Reserviererei, es ist überall anders teuer und auch die Zeitspannen variieren teilweise sehr stark.

Was auch neu ist sind die elektronischen Versicherungsdeckungskarten.
In meinem Bezirk funktioniert es schon.
Also nur ein Anruf bei der Versicherung und man bekommt eine Nummer (son Code wie: 1Q48HRD29K) die dann nur noch bei der Zulassung angesagt werden muß und es ist sofort alles, wie Name Adresse, Art der Zulassung, Deckungszusage usw., da.
Dort wo es noch nicht geht bekommt man von der versicherung noch übergangsweise sowas wie die alten Karten, aber auch dort ist der Code mit drauf.

Verfasst: Freitag 27. Juni 2008, 18:54
von T.S.
Reservierung kostet hier wohl zwischen 10-12€.......


Mein Fazit:

Am Ende hat sich für "Sch****EUKennzeichenverweigerer" nix gebessert, 1, 5 Jahre dann ist Ruhe.....ob nun damals TÜFF oder eben jetzt Kennzeichen......

Und die WL 13 geb ich nicht ab.......... :evil: nur über meine Leiche..... :D