Da der Zeitpunkt näher kommt meinen Oldie zum erhaltungswürdigen Kulturgut zu erklären ... also ein Gutachten nach § 23 erstellen zu lassen ...
bin ich über den Punkt Identifikation ( also Typenschild ) gestolpert ...Habe meinen 61 `er 311 ja fast auseinander genommen.... Ein Typenschild hab ich aber nicht gefunden .
Frage; ist das Typenschild für die Zulassung erforderlich ?
und wenn nicht vorhanden was dann ?
Danke für Eure Hilfe