Freigabe
Freigabe
Ich brauche für ein Umbauprojekt mal folgende Angaben:
*welche maximale Reifengröße ist im Hinblick auf den gleichen Abrollumfang der Räder beim 1.3er machbar
*welche Einpresstiefen sind für den 1.3er vorn und hinten freigegeben
Es geht ausdrücklich nicht darum, was unter die Karosse paßt - die wird entsprechend angepaßt
*welche maximale Reifengröße ist im Hinblick auf den gleichen Abrollumfang der Räder beim 1.3er machbar
*welche Einpresstiefen sind für den 1.3er vorn und hinten freigegeben
Es geht ausdrücklich nicht darum, was unter die Karosse paßt - die wird entsprechend angepaßt
-
- Beiträge: 3588
- Registriert: Sonntag 25. Juni 2006, 15:28
- Wohnort: Berlin Ost, also da wo die Sonne aufgeht
- Kontaktdaten:
Re: Freigabe
Freigegeben ist aber auch schwierig formuliert...Alles außerhalb der 13" Felgen ist durch einen TÜV abzunehmen. Zum Thema Abrollumfang gibt es auch Reifenrechner, da kannst du dir beliebig errechnen lassen, was so geht.
z.B. den hier: http://www.reifensuchmaschine.at/reifen ... echner.htm
Freigegeben im Sinne pauschal erlaubt ist nichts weiter. Geht es dir drum ein Maximum zu finden oder was willst du drunter packen?
z.B. den hier: http://www.reifensuchmaschine.at/reifen ... echner.htm
Freigegeben im Sinne pauschal erlaubt ist nichts weiter. Geht es dir drum ein Maximum zu finden oder was willst du drunter packen?
marco78 hat geschrieben:Ich brauche für ein Umbauprojekt mal folgende Angaben:
*welche maximale Reifengröße ist im Hinblick auf den gleichen Abrollumfang der Räder beim 1.3er machbar
*welche Einpresstiefen sind für den 1.3er vorn und hinten freigegeben
Es geht ausdrücklich nicht darum, was unter die Karosse paßt - die wird entsprechend angepaßt
Re: Freigabe
Ich kenn das nur von anderen Herstellern, da sind 1. bestimmte Reifengrößen freigegeben - in Hinblick auf Abrollumfang und Tachogenauigkeit und 2. ist da die max. Einpresstiefe (zBsp. ET -15) freigegeben - in Hinblick auf Achsbelastung.
Mit den Angaben kann man dann die Reifen- bzw. Radgrößen durchspielen - meinetwegen von 13 - 18 Zoll. Aber auch die Felgenbreiten und wie weit die Felgen von der Felgenmitte nach außen/innen stehen darf und wie weit dadurch die Räder raus kommen.
Mit den Angaben kann man dann die Reifen- bzw. Radgrößen durchspielen - meinetwegen von 13 - 18 Zoll. Aber auch die Felgenbreiten und wie weit die Felgen von der Felgenmitte nach außen/innen stehen darf und wie weit dadurch die Räder raus kommen.
-
- Beiträge: 3588
- Registriert: Sonntag 25. Juni 2006, 15:28
- Wohnort: Berlin Ost, also da wo die Sonne aufgeht
- Kontaktdaten:
Re: Freigabe
In der Breite 13 - 18" kenne ich keinen Hersteller, es gibt u.U. verschiedene Felgentypen, die werksseitig mit sinnvollen Bereifungen abgenommen wurden und erlaubt sind, wenn du genau das meinst, dann lautet deine Antwort für Wartburg 1.3 schlicht, 175 70 R13, 6,5J ET "weiß ich gar nicht genau, 43 oder so???" (muss mal wer von den Originalfelgenfahrern sagen).
- thomas
- Beiträge: 6098
- Registriert: Sonntag 24. Juli 2005, 13:30
- Wohnort: Nägelstedt/Thüringen
- Kontaktdaten:
Re: Freigabe
4,5J nicht 6,5J
Selbstdisziplin ist wenn man vorm zu Bett gehen nicht in der Garage vorbei schaut.
Re: Freigabe
ich habe auch nicht von der Breite gesprochenKrtek hat geschrieben:In der Breite 13 - 18" kenne ich keinen Hersteller...
Konnte ja sein, dass jemand das schonmal erfragt hat. TÜV und DEKRA haben eine Liste für jeden Hersteller wo der max. Abrollumfang, ET und Felgenbreite welche vom Hersteller für das Fahrzeug freigegeben werden aufgelistet sind. Habs heute leider nicht mehr geschafft rumzutelefonieren...
Re: Freigabe
Meinst du, du bekommst eine Freigabe für ein Rad X, für dieses Auto?
Kuck dir das Thema an, welche Felgen es gab, da gibts Papiere dazu in denen steht was gefahren werden darf da drauf.
Wenn es Abweichungen gibt, ist das DEKRA oder Tüff Sache, muss der Tacho angeglichen werden, es entfällt danach alles im Schein stehende, was mal "orginal" war.
Meine Erfahrungen..
Kuck dir das Thema an, welche Felgen es gab, da gibts Papiere dazu in denen steht was gefahren werden darf da drauf.
Wenn es Abweichungen gibt, ist das DEKRA oder Tüff Sache, muss der Tacho angeglichen werden, es entfällt danach alles im Schein stehende, was mal "orginal" war.
Meine Erfahrungen..
Re: Freigabe
Wie gesagt, ich möchte keine Freigabe für ein Rad X - das ist immernoch Sache des Herstellers dieses Rads.
Aber es gibt sehr wohl (zumindest von den Fahrzeugherstellern, mit denen ich bisher zu tun hatte) Freigaben in Hinsicht auf max. Abrollumfang, ET und Felgenbreite.
Mag sein, dass das bei Ostmobilen nicht so ist, da es dafür ja wohl kaum die Massen an verschiedenen Zubehörteilen (Felgen) gib oder gab, wie das bei den Westdeutschen PKWs der fall ist.
Ich suche das nachher zum Beispiel mal für Nissan raus, da hab ich die Freigaben im Büro liegen.
--> so hier die Daten mal für einen Nissan 200sx S13: max zulässige Felgenbreite: 10J, max zulässige ET: 25, max Abrollumfang: analog 195/60-15 was dann 1870mm entspricht
Aber es gibt sehr wohl (zumindest von den Fahrzeugherstellern, mit denen ich bisher zu tun hatte) Freigaben in Hinsicht auf max. Abrollumfang, ET und Felgenbreite.
Mag sein, dass das bei Ostmobilen nicht so ist, da es dafür ja wohl kaum die Massen an verschiedenen Zubehörteilen (Felgen) gib oder gab, wie das bei den Westdeutschen PKWs der fall ist.
Ich suche das nachher zum Beispiel mal für Nissan raus, da hab ich die Freigaben im Büro liegen.
--> so hier die Daten mal für einen Nissan 200sx S13: max zulässige Felgenbreite: 10J, max zulässige ET: 25, max Abrollumfang: analog 195/60-15 was dann 1870mm entspricht
- thomas
- Beiträge: 6098
- Registriert: Sonntag 24. Juli 2005, 13:30
- Wohnort: Nägelstedt/Thüringen
- Kontaktdaten:
Re: Freigabe
So etwas gibt es bei Ostautos definitiv nicht. Sogar bei Westwagen war mir das neu, da ja Sonderräder eigentlich immer über §19 oder 21 abgenommen werden. Daher verstehe ich so ne Freigabe nicht...
Selbstdisziplin ist wenn man vorm zu Bett gehen nicht in der Garage vorbei schaut.
Re: Freigabe
Nach §19 werden die Räder abgenommen, die der Hersteller der Räder am Fahrzeug hat prüfen lassen. Wenn man eine x-beliebige Felge eingetragen haben möchte, geht das nur über §21. Und dann guckt der Prüfer auf die Freigaben des Fahrzeugherstellers und vergleicht sie mit den Angaben des Felgenherstellers. Dazu gehören aber noch ein paar Daten mehr-wie Achslasten,Nabendurchmesser usw. Oder meinst du der Prüfer schaut nur ob die Felge irgendwie (drunter)-paßt und ob das schnugglig aussschaut
Wer vor 10Jahren Spurplatten bei SCC bestellt hat, der hat z. Bsp. für das entsprechende Fahrzeug immer die Liste mit max ET usw. mitbekommen. Heute machen die das soweit ich weiß nicht mehr.
Wer vor 10Jahren Spurplatten bei SCC bestellt hat, der hat z. Bsp. für das entsprechende Fahrzeug immer die Liste mit max ET usw. mitbekommen. Heute machen die das soweit ich weiß nicht mehr.
Re: Freigabe
Ist mir neu.marco78 hat geschrieben: Wer vor 10Jahren Spurplatten bei SCC bestellt hat, der hat z. Bsp. für das entsprechende Fahrzeug immer die Liste mit max ET usw. mitbekommen. Heute machen die das soweit ich weiß nicht mehr.
Re: Freigabe
Ich hab die Liste z. Bsp. vom Nissan von 2001 hier...
Bei VW, BMW, FORD, OPEL gibts das definitiv auch - da hab ich die Listen auch noch irgendwo liegen.
Z.Bsp. bei STEFFAN -Felgen war das meistens so, dass die breiten Felgen (ab10J) aufgrund der enormen Kosten eines fahrzeugspezifischen Gutachtens nur ein Festigkeitsgutachten hatten und dann der TÜV in die Unterlagen geschaut hat und die Übereinstimmung von Angaben vom Fahrzeughersteller und Felgenhersteller überprüft hat.
Bei VW, BMW, FORD, OPEL gibts das definitiv auch - da hab ich die Listen auch noch irgendwo liegen.
Z.Bsp. bei STEFFAN -Felgen war das meistens so, dass die breiten Felgen (ab10J) aufgrund der enormen Kosten eines fahrzeugspezifischen Gutachtens nur ein Festigkeitsgutachten hatten und dann der TÜV in die Unterlagen geschaut hat und die Übereinstimmung von Angaben vom Fahrzeughersteller und Felgenhersteller überprüft hat.